Vertikale Kompetenzverteilung in der Europäischen Union und den USA unter besonderer Berücksichtigung des Umweltrechts.
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DE
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Trier
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ZLB: 96/2259
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DI
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Abstract
Das Problem vertikaler Kompetenzverteilung stellt sich in föderativen Systemen wie der Bundesrepublik oder der EU. Es meint eine Zuständigkeitskonkurrenz zwischen Gewalten, die auf verschiedenen Ebenen der Föderation agieren: etwa zwischen der EU-Kommission und der Regierung eines Mitgliedstaates. Im Gemeinschaftsrecht ist insbesondere die Gesetzgebungskompetenz im Umweltbereich umstritten. Die "Wallonie"-Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs von 1992 räumte tendenziell dem regionalen Umweltschutz Priorität vor zentralisierenden europarechtlichen Regelungen ein. Gesetzliche Grundlage der Kompetenzzuweisung ist hier Art. 3 b II EG-Vertrag, der ähnlich wie Art. 72 II GG von einer nachrangigen Zuständigkeit des Föderationsorgans ausgeht. Die Verfasserin skizziert im Kontrast zu den europäischen Verhältnissen das föderale System der USA. Das Verhältnis von Bund und Einzelstaaten ist hier weniger kompetenziell determiniert. Über Zuständigkeiten wird stärker im Prozeß der politischen Willensbildung entschieden. Im Umweltrecht hat sich die Möglichkeit der compact clause, des Vertrags zwischen einzelnen Bundesstaaten, bewährt. gar/difu
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ca. 260 S.