Die privatrechtlich organisierten öffentlichen Versorgungsunternehmen in ihrem Verhältnis zu Benutzer und Träger.

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SEBI: 79/4949-4

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DI

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Abstract

Jeder Bürger bezieht tagtäglich notwendige Lebensgüter (Strom, Gas, Wasser etc.), die der Staat, das Land, die Gemeinde oder auch eine private Organisation für ihn bereithalten. Da diese Formen der "Daseinsvorsorge" meistens in Form eines Monopols der öffentlichen Hand dargebracht werden, können ihre Versagung, wie sie auch immer aussehen mag, eine Existenzbedrohung für den einzelnen Bürger bedeuten. Dem Bürger bleibt häufig nur die Möglichkeit, den diktierten Bedingungen nachzukommen oder auf die Versorgung verzichten zu müssen. Dies gilt jedoch nur, falls ihm die Rechtsordnung kein Recht auf Anschluß, Beförderung oder Belieferung zugesteht, welches er mit Ergolg zu seinen Gunsten durchzusetzen vermag. Inwieweit ihm ein solches Recht auf Teilhabe zusteht, worauf es beruht, welche rechtliche Natur es hat und wozu es den Einzelnen berechtigt, ist Gegenstand der Untersuchung. kp/difu

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Versorgungsunternehmen, Privatrecht, Grundrecht, Leistung, Lieferung, Konzessionsvertrag, Aufsicht, Verkehr, Energieversorgung, Verfassungsrecht, Verwaltungsrecht, Gemeindeunternehmen, Recht, Wirtschaft

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Heidelberg: Selbstverlag (1962), XI, 130 S., Lit.(jur.Diss.; Heidelberg 1962)

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Versorgungsunternehmen, Privatrecht, Grundrecht, Leistung, Lieferung, Konzessionsvertrag, Aufsicht, Verkehr, Energieversorgung, Verfassungsrecht, Verwaltungsrecht, Gemeindeunternehmen, Recht, Wirtschaft

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