Bauplanungsrecht, Verwaltungsprozeßrecht. Beschluß des BVerwG vom 9.11.1979 - 4 N 1.78, 4 N 2-4.79.
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1981
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IRB: Z 928
SEBI: Zs 6037-4
BBR: Z 146
SEBI: Zs 6037-4
BBR: Z 146
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Zusammenfassung
In mehreren hier aufgeführten Normenkontrollklagen gegen Bebauungspläne war die Frage von Bedeutung, "ob unter dem Begriff des Nachteils die Beeinträchtigung geschützter Interessen zu verstehen ist, oder ob bereits eine nachteilige Beeinträchtigung der tatsächlichen Verhältnisse für die Antragsbefugnis im Normenkontrollverfahren ausreicht". Die damit zusammenhängenden Fragen wurden vom Bundesverwaltungsgericht entschieden. Wegen der im Bauplanungsrecht vorliegenden besonderen Bedingungen hält es hier eine entsprechende Ausweitung der Antragsbefugnis nach § 47 VWGO für sachgerecht. cs
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Informationsdienst und Mitteilungsblatt des Deutschen Volksheimstättenwerks, Bonn 34(1980) Nr.19, S.299-304