Maire und süddeutscher Bürgermeister - Eine rechtsvergleichende Untersuchung.

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SEBI: 90/2710

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Der vom Verfasser angestellte Rechtsvergleich zwischen dem französischen Maire und der Stellung des süddeutschen Bürgermeisters ergibt, daß beiden Ämtern eine starke Konzentration von Kompetenzen gemein ist.Die auf beide vereinigte Kompetenzfülle gibt ihnen de facto ein Übergewicht gegenüber dem von Gesetzes wegen vorrangigen Gemeinderat.Letzterem stehen zwar als Vertretung der Gemeindebürger aufgrund des gemeinsamen Demokratieverständnisses in Frankreich und in der Bundesrepublik die wichtigen und grundsätzlichen Entscheidungen der Gemeinde zu, doch sind Maire und süddeutscher Bürgermeister an allen Phasen der Entscheidungsbildung und an der Ausführung maßgeblich beteiligt.Von der Ergreifung der Initiative über die Vorbereitung eines Gemeinderatsbeschlusses bis hin zum Vollzug haben sie vielfältige Möglichkeiten, die Entscheidungen zu steuern. jüp/difu

Beschreibung

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Bürgermeister, Wahlrecht, Beamtenrecht, Kompetenz, Gemeinderat, Kommunalaufsicht, Haftung, Rechtsvergleichung, Kommunale Vertretungskörperschaft, Kommunalbediensteter, Vergleichsuntersuchung, Recht, Kommunalrecht

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Würzburg: (1988), XVI, 151 S., Lit.(jur.Diss.; Würzburg 1990)

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Bürgermeister, Wahlrecht, Beamtenrecht, Kompetenz, Gemeinderat, Kommunalaufsicht, Haftung, Rechtsvergleichung, Kommunale Vertretungskörperschaft, Kommunalbediensteter, Vergleichsuntersuchung, Recht, Kommunalrecht

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