Die Veränderungsgenehmigung für Kernkraftwerke nach § 7 Atomgesetz.

Duncker & Humblot
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Duncker & Humblot

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Berlin

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ZLB: 2002/1321

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DI

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Abstract

§ 7 Abs. 1 als zentrale Genehmigungsvorschrift des Atomgesetzes für Kernkraftwerke findet mangels Errichtung neuer Anlagen seit längerer Zeit ausschließlich auf Veränderungsgenehmigungen Anwendung. Der Autor befasst sich mit der daraus folgenden Bedeutung für Wissenschaft, Rechtsprechung und Praxis. Nach einer Behandlung verfahrensrechtlicher Aspekte widmet er sich im Schwerpunkt materiellrechtlichen Fragen. Hier erweist sich der Reiz der Veränderungsgenehmigung darin, dass sie alle klassischen Probleme des Genehmigungstatbestandes - vor allem den Umfang der Schadensvorsorge - anspricht und zusätzlich ganz eigene Fragen aufwirft, die vor allem ihr Verhältnis zur Ausgangsgenehmigung und zu nachträglichen Auflagen betreffen. Erörtert wird, inwieweit nachträgliche Anforderungen, die über das ursprünglich Genehmigte hinausgehen, an die Anlage gestellt werden können. Es wird dargelegt, dass die nach dem aktuellen Stand von Wissenschaft und Technik erforderliche Vorsorge gegen Schäden maßgeblich ist, eine bloße Änderung der Sicherheitsphilosophie oder neue Erkenntnisse im Restrisikobereich aber keine Anforderungen rechtfertigen. Dabei ist es gleichgültig, ob die neuen Maßstäbe den Gegenstand einer Veränderungsgenehmigung oder einer nachträglichen Auflage bilden. Der Autor behandelt viele Einzelfragen, für die hier die Stichworte Probabilistik und Deterministik und schutzzielorientierte Anwendung des kerntechnischen Regelwerks stehen, und bringt zahlreiche Beispiele. difu

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270 S.

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Schriften zum Technikrecht; 3