Probleme des Kreisfinanzsystems.
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SEBI: 80/5483
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Zusammenfassung
Der Anteil der Kreise am Haushaltsvolumen der kommunalen Gebietskörperschaften beträgt knapp ein Fünftel des kommunalen Finanzvolumens. Die Einnahmen der Kreise aus der Kreisumlage, einer Maßnahme des Finanzausgleichs, und den Finanzzuweisungen dominieren. Der vom Gesetzgeber mit der Kreisumlageerhebung verfolgte Finanzkraftausgleich zwischen den kreisangehörigen Gemeinden tritt nicht ein, da die in finanzstarken Gemeinden tatsächlich erzielten Einnahmen aus der Gewerbesteuer und der Grundsteuer B nur unvollständig in die Umlagegrundlage einbezogen werden. Eine grundlegende Verbesserung der Finanzmiseren von Gemeinden und Kreisen ließe sich durch eine Verstetigung der gemeindlichen Einnahmen herbeiführen. Weiterhin erscheint eine Aktualisierung der Kreisumlageberechnung durch Berücksichtigung der voraussichtlich künftigen Entwicklung der gemeindlichen Steuerkraft angebracht. Schließlich sollten die Kreise an der Einkommensteuer beteiligt werden.
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Kreisumlage, Finanzverfassung, Kreisfinanzen, Gemeindefinanzen, Finanzausgleich
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Berlin: Duncker & Humblot (1980), 291 S., Tab.; Lit.; Reg.
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Kreisumlage, Finanzverfassung, Kreisfinanzen, Gemeindefinanzen, Finanzausgleich
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Schriftenreihe der Hochschule Speyer; 80