Bauästhetisches Ortsrecht.
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1988
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SEBI: 88/4581
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Zusammenfassung
Die Bauästhetik zählt nicht gerade zu den Themen, die in der öffentlichen Diskussion einen hohen Stellenwert genießen.Andere Themen, auch solche des Baurechts, sind oder scheinen vordringlicher, und dementsprechend haben die gemeindlichen Satzungen über die Gestaltung von Bauwerken lange Zeit im Schatten gestanden.Erst seit kurzem beschäftigen sich Literatur und Rechtsprechung zunehmend mit dem bauästhetischen Ortsrecht.Dabei wird, insbesondere von der Rechtsprechung, weitgehend als selbstverständlich vorausgesetzt, daß die Rechtsgrundlagen für das gemeindliche Baugestaltungsrecht über die Abwehr von Verunstaltungen hinaus in rechtlich nicht zu beanstandender Weise auch zu "positiver Gestaltungspflege" ermächtigen.Dementsprechend wird die Legalität und Legitimität der damit verbundenen spezifischen Beschränkung grundrechtlicher Freiheit kaum einmal näher dargelegt.Es liegt nahe, die sich hier ankündigenden Bemühungen um einen verstärkten "ästhetischen Umweltschutz" mit der sich allgemein wandelnden Einstellung der Umwelt gegenüber zu erklären.Diese Erklärung ersetzt jedoch die vom Verfasser vorgenommene verfassungsrechtliche Prüfung (Kollision mit der Kunstfreiheit) nicht. chb/difu
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Regensburg: Roderer (1988), XXI, 222 S., Lit.(jur.Diss.; Hamburg 1987)
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Serie/Report Nr.
Theorie und Forschung; 39Architektur und Städtebau; 2