Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen. Wohnungseigentumsrechtliche Hinweise.

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IRB: Z 464
BBR: Z 481

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Vor Beginn der Umwandlungsinitiativen hat der Eigentümer der bestehenden Mietwohnungsanlage überprüfen zu lassen, ob sich die spezielle Anlage technisch eigne, Wohnungseigentum zu begründen. Dies erfordert eine Abgeschlossenheitsbescheinigung und Begründungen für das Gemeinschaftseigentum. Zu beachten ist die gründliche Regelung der Wohnungsverwaltung nach dem Verkauf, der Ausgestaltung des Stimmrechts für die Eigentümergemeinschaft, der Gestaltung der Gemeinschaftsordnung und der Vereinbarungen über einen angemessenen Kostenverteilungsschlüssel. Zum Schutz der Mieter vor ungerechtfertigten Kündigungen und spekulativem Hinaus-Sanieren bestehen zahlreiche Bestimmungen. hg

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Recht, Wohnung, Mietwohnung, Eigentumswohnung, Mietrecht, Mieterschutzrecht, Wohnungsumwandlung, Wohnungsverwaltung, Wohnungsverkauf, Umwandlung

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Die freie Wohnungswirtschaft, Bonn 38(1984)Nr.6, S.108-110

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Recht, Wohnung, Mietwohnung, Eigentumswohnung, Mietrecht, Mieterschutzrecht, Wohnungsumwandlung, Wohnungsverwaltung, Wohnungsverkauf, Umwandlung

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