Warum eigentlich keinen Bausparvertrag von und für Wohnungseigentümergemeinschaften?.)

Loading...
Thumbnail Image

Date

Journal Title

Journal ISSN

Volume Title

Publisher

item.page.orlis-pc

ZZ

item.page.orlis-pl

item.page.language

item.page.issn

item.page.zdb

item.page.orlis-av

IRB: Z 877

item.page.type

item.page.type-orlis

relationships.isAuthorOf

Abstract

Es wird ein einheitlicher Bausparvertrag für Wohnungseigentümergemeinschaften vorgestellt, der vom Verwalter abgeschlossen wird und auf den der Verwalter aus dem Hausgeld die Sparleistungen erbringt. Der Bausparvertrag soll die Anlageform für Gelder der Instandhaltungsrückstellung sein, bei welcher aus der schlichten Sparanlage ein Darlehensanspruch erwächst, wobei das Darlehen zinskonstant und zinsgünstig ist. Wird das Darlehen aufgenommen, tritt wiederum der Verwalter als Vertreter der Wohnungseigentümergemeinschaft auf und die Verzinsung und Tilgung wird wiederum einheitlich aus dem Hausgeld bestritten. Es wird das formale Verfahren des Bausparvertragsabschlusses erläutert und die Modalitäten der Darlehensaufnahme erklärt. Trotz Mehrheitsbeschlusses können einzelne Miteigentümer von dem Vertrag ausgenommen werden, die dann bei durch Darlehen finanzierten Reparaturen ihren Anteil direkt erbringen müssen. Es wird auf die Absicherung des Darlehens, die gesamtschuldnerische Haftung und den Eigentümerwechsel eingegangen. (hg)

Description

Keywords

Bausparer, Darlehen, Instandhaltung, Kapitalmarkt, Wohnungseigentümergemeinschaft, Bausparvertrag, Miteigentum, Recht, Wohnung

Journal

item.page.issue

item.page.dc-source

Zeitschrift für das gemeinnützige Wohnungswesen in Bayern, München 77(1987), Nr.3, S.127-129

item.page.pageinfo

Citation

item.page.subject-ft

item.page.dc-subject

Bausparer, Darlehen, Instandhaltung, Kapitalmarkt, Wohnungseigentümergemeinschaft, Bausparvertrag, Miteigentum, Recht, Wohnung

item.page.subject-tt

item.page.dc-relation-ispartofseries