Warum eigentlich keinen Bausparvertrag von und für Wohnungseigentümergemeinschaften?.)

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IRB: Z 877

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Es wird ein einheitlicher Bausparvertrag für Wohnungseigentümergemeinschaften vorgestellt, der vom Verwalter abgeschlossen wird und auf den der Verwalter aus dem Hausgeld die Sparleistungen erbringt. Der Bausparvertrag soll die Anlageform für Gelder der Instandhaltungsrückstellung sein, bei welcher aus der schlichten Sparanlage ein Darlehensanspruch erwächst, wobei das Darlehen zinskonstant und zinsgünstig ist. Wird das Darlehen aufgenommen, tritt wiederum der Verwalter als Vertreter der Wohnungseigentümergemeinschaft auf und die Verzinsung und Tilgung wird wiederum einheitlich aus dem Hausgeld bestritten. Es wird das formale Verfahren des Bausparvertragsabschlusses erläutert und die Modalitäten der Darlehensaufnahme erklärt. Trotz Mehrheitsbeschlusses können einzelne Miteigentümer von dem Vertrag ausgenommen werden, die dann bei durch Darlehen finanzierten Reparaturen ihren Anteil direkt erbringen müssen. Es wird auf die Absicherung des Darlehens, die gesamtschuldnerische Haftung und den Eigentümerwechsel eingegangen. (hg)

Beschreibung

Schlagwörter

Bausparer, Darlehen, Instandhaltung, Kapitalmarkt, Wohnungseigentümergemeinschaft, Bausparvertrag, Miteigentum, Recht, Wohnung

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Zeitschrift für das gemeinnützige Wohnungswesen in Bayern, München 77(1987), Nr.3, S.127-129

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Bausparer, Darlehen, Instandhaltung, Kapitalmarkt, Wohnungseigentümergemeinschaft, Bausparvertrag, Miteigentum, Recht, Wohnung

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