Moderne Mythen - kommt eigenwirtschaftlichen Verkehren ein absoluter Vorrang vor Auftragsverkehren zu?

E. Schmidt
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E. Schmidt

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Berlin

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0340-4536

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ZLB: Kws 335 ZB 6808
BBR: Z 545

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RE

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Abstract

Seit Inkrafttreten der Novelle des Personenbeförderungsgesetzes (PBefG) zum 1.1.2013 sind mehr als zwei Jahre vergangen. Mit der Novelle erfolgten die fälligen Anpassungen an die Vorgaben der Verordnung Nr. 1370/2007 der Europäischen Union (EU). Die Anpassungen sollten mehr Klarheit und Rechtssicherheit gegenüber der bis dahin unklaren Rechtslage bringen. Die Novelle war das Ergebnis eines politischen Kompromisses, was dazu geführt hat, dass das PBefG auch weiter gewisse Unschärfen aufweist. Angesichts der Fortführung der "dualen" Marktordnung mit jeweils eigenen Regeln für den Marktzugang für eigenwirtschaftlich erbrachte Verkehre und dem für Auftragsverkehre tauchen nun die alten Fragen im neuen Gewand wieder auf. Der im Gesetz verankerte Grundsatz der eigenwirtschaftlichen Erbringung von Verkehrsleistungen solle erneut so zu verstehen sein, dass es sich um einen faktisch bedingslosen Vorrang handele. In dem Beitrag wird aufgezeigt, dass die durch die Rechtsprechung aufgrund einer früheren Rechtslage entwickelte Figur des Vorrangs der Eigenwirtschaftlichkeit der neuen Rechtslage nicht einfach übergestülpt werden kann und es werden die Marktzugangsregeln des PBeFG erläutert. Im Fazit wird festgehalten, dass die mit der Novellierung grundlegend geänderte Rechtslage den Grundsatz der eigentwirtschaftlichen Verkehrserbringung erheblich relativiert hat.

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Verkehr und Technik

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Nr. 6

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S. 223-226

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