Handbuch Begleiteter Umgang. Pädagogische, psychologische und rechtliche Aspekte.
Bundesanzeiger
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Bundesanzeiger
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Köln
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Abstract
Der Begleitete Umgang (§ 1684 Abs. 4 BGB) wird in der Praxis der Familiengerichte immer häufiger angeordnet. Er ist zum Schutz des Kindes vorgesehen, z.B. bei Missbrauchsverdacht oder Gefahr der Kindesentführung durch den Umgangsberechtigten. Das Familiengericht ordnet dann an, dass bei Ausübung des Umgangsrechts des nicht sorgeberechtigten Elternteiles ein mitwirkungsbereiter Dritter anwesend ist. In der Praxis sind die Begleiter in der Regel Mitarbeiter der Jugendhilfeträger (Beratungsstellen, Jugendämter). Verschiedene Autoren beleuchten in dieser Gesamtdarstellung die rechtlichen, psychologischen und pädagogischen Aspekte des Begleiteten Umgangs. Vorgestellt werden u.a. Konzepte für die Praxis, Fallbeispiele, Mustervereinbarungen und -texte. difu
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340 S.