Die Rechtsnatur des Erschließungsrechts.

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SEBI: 79/5826

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Abstract

Die Arbeit beschäftigt sich mit einem wichtigen Bestandteil des Raumplanungsrechts, dem Erschließungsrecht. Im Mittelpunkt der Untersuchung steht die Frage, ob dem bauwilligen Grundeigentümer dem Gemeinwesen gegenüber ein Recht auf Erschließung seines Grundstücks zustehe oder nicht. Die Rechtsprechung hat bis heute ein solches Recht verneint. Zur Begründung der Ablehnung eines Rechtsanspruchs auf Erschließung wird geltend gemacht, die Eigentumsgarantie schütze nur vor staatlichen Eingriffen und schaffe keinen wirklichen Anspruch auf Leistungen seitens des Staates, z. B. auf den Anschluß an die Gemeindewerke zu einer bestimmten Zeit. Diese Rechtsprechung wurde in der letzten Zeit mehrfach in Frage gestellt, weil damit die Ausübung der aus der Eigentumsfreiheit fließenden Baufreiheit faktisch von der tatsächlichen Erschließung abhängig gemacht wird. Die Untersuchung beschränkt sich weitgehend auf die Erfassung des schweizerischen, d. h. des eidgenössischen, kantonalen und kommunalen Erschließungsrechts. sg/difu

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Raumplanungsrecht, Infrastrukturrecht, Erschließungsrecht, Erschließung, Erschließungsbeitrag, Nutzungsplanung, Baufreiheit, Raumplanung, Raumordnung, Gesetzgebung, Verwaltungsrecht, Bauplanungsrecht

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Diessenhofen:Rüegger (1977), XXXI, 145 S., Lit.(jur.Diss.; Univ.Zürich 1977)

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Raumplanungsrecht, Infrastrukturrecht, Erschließungsrecht, Erschließung, Erschließungsbeitrag, Nutzungsplanung, Baufreiheit, Raumplanung, Raumordnung, Gesetzgebung, Verwaltungsrecht, Bauplanungsrecht

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Reihe Verwaltungsrecht; 2