Zur Problematik der Mitwirkung des Bundesrechnungshofes bei der Planung und Durchführung von Verwaltungsaufgaben.
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1966
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SEBI: DB 317
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Zusammenfassung
Die Tätigkeit des Bundesrechnungshofs findet in jüngster Vergangenheit zunehmende Beachtung. In der Zeit seit Gründung der Bundesrepublik Deutschland hat sich die Position der obersten Finanzkontrollbehörde, verglichen mit ihrer langen Tradition, ganz erheblich verstärkt. Das gilt sowohl für den Umfang als auch für die Intensität der vom Bundesrechnungshof ausgeübten Kontrolltätigkeit. Ob die Einschaltung des Bundesrechnungshofs bereits bei der Planung und Durchführung von Verwaltungsaufgaben vorteilhaft sein kann, ist seit neuem strittig. Von dieser Prämisse ausgehend wird geprüft, ob die Mitwirkung des Bundesrechnungshofs bei der Planung und Durchführung von Verwaltungsaufgaben rechtlich zulässig ist. Ausgehend von der in der Reichshaushaltsordnung getroffenen Regelung des Finanzkontrollsystems wird dazu insbesondere untersucht, ob eine beratende Mitwirkung des Bundesrechnungshofs einer gesetzlichen Grundlage bedarf und ob gegebenenfalls eine solche vorhanden ist. Umstritten ist ferner, ob sie mit dem in der Verfassung festgelegten System der gegenseitigen Einflußmöglichkeiten staatlicher Behörden sowie mit der gesetzlich vorgeschriebenen nachträglichen Rechnungsprüfung vereinbar ist. kp/difu
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Köln: (1966), XIX, 174 S., Lit.(jur.Diss.; Köln 1966)