Schule und Weltanschauungsfreiheit. Zur verfassungsrechtlichen Zulässigkeit der Arten öffentlicher Volksschulgestaltung in weltanschaulicher Hinsicht. Zugleich ein Beitrag zur Auslegung des Art. 4 des Grundgesetzes.

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SEBI: 73/4126

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Abstract

Ausgangspunkt der Arbeit ist die Feststellung, daß die Diskussion um die weltanschauliche Ausrichtung der Schulen noch nicht abgeschlossen ist. So konnte z. B. in Bayern erst 1968 die christliche Gemeinschaftsschule gegenüber der Bekenntnisschule durchgesetzt werden, während andererseits der Kreis derer, die eine weltanschaulich neutrale Schulform wünschen, immer größer wird. Der Autor, der zunächst die verschiedenen Schulformen in den Bundesländern darstellt, versucht anhand des Art. 4 des Grundgesetzes (Glaubens- und Gewissensfreiheit) Maßstäbe für die weltanschauliche Gestaltung der Schulen zu gewinnen. Die vom Grundrecht der Glaubens- und Gewissensfreiheit geforderte weltanschauliche Neutralität des Staates wird ausschließlich von der weltanschaulich neutralen Schule gewährleistet. Gleichwohl bestehen nach der Ansicht des Verfassers in einer Gesellschaft, die durch das Christentum geprägt ist, gegen die christliche Gemeinschaftsschule keine verfassungsrechtlichen Bedenken.wd/difu

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Schule, Christentum, Kirche, Weltanschauung, Glaubensfreiheit, Gewissensfreiheit, Bildungswesen, Verfassungsrecht

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Würzburg: (1972), 150 S., Lit.

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Schule, Christentum, Kirche, Weltanschauung, Glaubensfreiheit, Gewissensfreiheit, Bildungswesen, Verfassungsrecht

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