Das Bauprogramm im Erschließungs- und im Straßenbaubeitragsrecht.

Wolters Kluwer
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Wolters Kluwer

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Köln

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0340-7497

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ZLB: R 199 ZB 7104
IRB: Z 1039

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RE

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Abstract

Der Begriff "Bauprogramm" wird weder im Baugesetzbuch (Erschließungsbeitragsrecht) noch in den Kommunalabgabengesetzen der Länder (Straßenbaubeitragsrecht) verwandt. Gleichwohl hat das Bauprogramm nach der Rechtsprechung in beiden Rechtsgebieten eine große Bedeutung, und zwar im Straßenbaubeitragsrecht - im Verhältnis zum Erschließungsbeitragsrecht - eine eher noch größere. Deshalb sollen sich die folgender Betrachtungen in erster Linie am Straßenbaubeitragsrecht und damit an Gemeindestraßen orientieren; das hat - soweit es das Erschließungsbeitragsrecht betrifft - eine Beschränkung auf Anbaustraßen im Sinne des § 127 Abs. 2 Nr. 1 BauGB zur Folge. Bevor dem Bauprogramm in den beiden Rechtsgebieten im Einzelnen nachgegangen wird, soll versucht werden, in einem Satz ganz allgemein zu skizzieren, was unter einem Bauprogramm zu verstehen ist: Bei einem Bauprogramm handelt es sich um eine Beschreibung dessen, was eine Gemeinde verwirklichen muss, um einen geplanten Straßen(aus)bau derart zu realisieren, dass eine Beitragserhebung in Betracht kommt.

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Zeitschrift für Miet- und Raumrecht

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Nr. 9

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S. 659-664

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