Die Strafbarkeit wegen Verunreinigung eines Gewässers, § 324 StGB, unter besonderer Berücksichtigung der behördlichen Genehmigung als Rechtsfertigungsgrund.
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1989
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SEBI: 89/5909
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Zusammenfassung
In der Diskussion des Umweltstrafrechts nimmt insbesondere die Strafbarkeit von Gewässerverunreinigungen breiten Raum ein. Bereits die Frage, ob das geltende Strafrcht (Pargr. 324 StGB) nur die behördliche Bewirtschaftung der Gewässer oder tatsächlich das ökologische Gut "Gewässerreinheit" schützt, wird kontrovers beantwortet. Im Zentrum der wissenschaftlichen Erörterung steht aber die Verwaltungsakzessorietät des Strafrechts, vor allem die Bindung des Strafrechts an behördliche Genehmigungen. Der Autor zeigt auf, daß das oft berufene Argument "Einheit der Rechtsordnung" eine solche Bindung nur tragen kann, solange die Genehmigungsbehörde ihre verwaltungsrechtlichen Befugnisse nicht überschreitet. kmr/difu
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Frankfurt/Main: Lang (1989), 281 S., Lit.(jur.Diss.; Bayreuth 1988)
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Serie/Report Nr.
Europäische Hochschulschriften. Reihe 2 - Rechtswissenschaft; 842