Einschränkungen des Individualprinzips im Bundessozialhilfegesetz.
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SEBI: EE 737
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Zusammenfassung
Die Arbeit untersucht, ob es dem Gesetzgeber bei der Regelung der Sozialhilfe durch das Bundessozialhilfegesetz (BSHG) gelang, dem Gegensatz zwischen dem Gesetzescharakter des Rechts und dem persönlich-individuellen Charakter der Fürsorge gerecht zu werden. Hierzu konkretisiert sie zunächst das Wesen des Individualprinzips und seinen Geltungsumfang; es wird erörtert, welcher Bezug zwischen der Fürsorge oder dem Individualprinzip und dem Sozialstaatsprinzip als Verfassungsbegriff besteht. Der Autor beschreibt die Regelungen des BSHG und die auftretenden Probleme bei der Auslegung unbestimmter Rechtsbegriffe. Einschränkungen des Individualprinzips in teilweise gravierender Art finden sich bei der Blindenhilfe, dem Pflegegeld sowie den Schematisierungen im Bereich der laufenden Leistungen in Form von Regelsatz und Mehrbedarfszuschlag. chb/difu
Beschreibung
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Bundessozialhilfegesetz, Individualprinzip, Sozialstaat, Gleichheitssatz, Sozialhilfe, Fürsorge, Subsidiarität, Daseinsvorsorge, Leistungsverwaltung, Sozialwesen, Sozialarbeit, Gesetzgebung, Verwaltungsrecht, Rechtsgeschichte
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Würzburg: (1965), XXX, 133 S., Lit.
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Bundessozialhilfegesetz, Individualprinzip, Sozialstaat, Gleichheitssatz, Sozialhilfe, Fürsorge, Subsidiarität, Daseinsvorsorge, Leistungsverwaltung, Sozialwesen, Sozialarbeit, Gesetzgebung, Verwaltungsrecht, Rechtsgeschichte