Zur Entwicklungsgeschichte des Berufsstandes der Schädlingsbekämpfer am Beispiel Hamburgs.
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1969
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ZZ
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SEBI: 78/5416
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DI
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Abstract
Schädlingsbekämpfung dient der Hygiene und somit der Krankheitsprophylaxe sowie dem Vorrats-, Pflanzen- und Holzschutz. Für die Ausübung des Schädlingsbekämpfungsberufes ist (in Hamburg) bis heute keine Ausbildung und kein Befähigungsnachweis vorgeschrieben, obwohl die Schädlingsbekämpfer bis zur Einführung der sog. Cumarine in die Rattenbekämpfung teilweise sehr starke Gifte benutzt haben. Cumarine sind weitgehend ungefährlich und verursachen ebenso wie die modernen Insektizide in den angewendeten Verdünnungen keine Vergiftungen. Dennoch ist ein hygienischer Umgang mit diesen Stoffen vonnöten. Die Arbeit beschreibt die Entwicklung der Aufgaben und Tätigkeiten wie auch die verschiedenen Substanzen im Bereich der Schädlingsbekämpfung seit mitte des vorigen Jahrhunderts. In den Jahren vor dem ersten Weltkrieg haben die Schädlingsbekämpfer eine Innung gegründet, die sich seither das Ziel gesetzt hat, den Beruf von Ungeeigneten zu reinigen und eine geregelte Ausbildung mit obligatorischer Prüfung zu erreichen. Zur Einlösung dieses Zieles wäre eine Aufhebung der Gewerbefreiheit für diesen Beruf nötig. In der Arbeit wird ein Vorschlag für einen entsprechenden Lehrberuf unterbreitet. bg/difu
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Hamburg: (1969), 62 S., Lit.