Aktuelle Probleme der Bürgerbeteiligung. Aufgezeigt am Beispiel unterschiedlicher Verkehrsplanungen im kommunalen Bereich. Was den Gemeinden an Bürgerteilnahme Recht ist, sollte dem Staat billig sein.
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IRB: Z 903
SEBI: Zs 439-4
BBR: Z 267
SEBI: Zs 439-4
BBR: Z 267
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Zusammenfassung
Dem Bürger, dessen Mitwirkung an Planungen verbrieft ist, wird es kaum einleuchten, dass in dieser Hinsicht z.B. staatliche Straßenplanungen anderen Regeln folgen als die gemeindlichen. Bundesfernstraßen werden "bürgerfern" geplant und ihre Planfeststellung lässt nur noch geringe Möglichkeiten einer Bürgermitwirkung zu, selbst wenn das Bürgerinteresse unmittelbar berührt ist. Hingegen ist die gemeindliche Planung nach dem BBauG unter frühzeitiger Bürgermitwirkung längst "normal" und unbestritten, auch wenn durch sie das Verfahren verzögert wird. IRPUD
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Stadtplanung/Städtebau, Planungsprozess, Bürgerbeteiligung, Verkehr, Planungsorganisation, Planfeststellungsverfahren, Planungsvorgabe
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Demokratische Gemeinde, Bad Godesberg 31(1979)Nr.2, S.102, 104-105
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Stadtplanung/Städtebau, Planungsprozess, Bürgerbeteiligung, Verkehr, Planungsorganisation, Planfeststellungsverfahren, Planungsvorgabe