Zielvereinbarungen im Rahmen des TVöD. Umsetzungserfahrungen aus dem Landkreis Osterholz.

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DE

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Köln

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ZLB: 4-2009/2280

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BE

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Zusammenfassung

Der Landkreis Osterholz hat sich des Themas "Leistungsorientierte Bezahlung" sehr schnell angenommen und bereits 2006 begonnen, ein System zu entwickeln. Dabei war es wichtig, dass die leistungsorientierte Bezahlung (LOB) zum Erreichen der strategischen Verwaltungsziele beiträgt. Zwischen Landrat und Kreistag war bereits ein "Kontrakt 2011" vereinbart worden, aus dem jeweils zu Jahresbeginn die Handlungsschwerpunkte abgeleitet werden. Aus den Handlungsschwerpunkten werden wiederum die Dezernats- bzw. Ämterziele und hieraus die Individual- oder Teamziele gebildet. Das System sieht vor, dass die Führungskräfte mit ihren Mitarbeitern Zielvereinbarungen abschließen. Insgesamt haben in der ersten Runde 92 % aller Beschäftigten eine Zielvereinbarung abgeschlossen. Dies zeigt eine hohe Motivation und Bereitschaft bei den Mitarbeitern, das entwickelte System zu unterstützen. Die durchschnittliche Höhe der Prämie betrug 350,00 EUR. Die Auswertung der Zielvereinbarungen Anfang des Jahres 2008 hat ergeben, dass 95 % der Mitarbeiter ihr vereinbartes Ziel erreicht haben. Der Landkreis Osterholz hat bewusst in Kauf genommen, dass möglicherweise nahezu alle Mitarbeiter eine Prämie erhalten, weil er der Auffassung ist, dass die Leistungsdifferenzierung sozusagen der "Geist" ist, der gelebt werden soll, den Mitarbeitern aber nicht in der Einführungs- und Übungsphase die Motivation durch ausgeprägte Leistungsdifferenzierung genommen werden soll. Für den Landkreis Osterholz hat sich die Einführung der leistungsgerechten Bezahlung als sehr erfolgreich erwiesen. Die Mitarbeiter setzen sich mit ihrer eigenen Leistung und mit den strategischen Zielen kritisch auseinander. Ihre frühe und flächendeckende Einbindung führt zu einer hohen Identifikation mit dem Prozess und den vereinbarten Zielen.

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80 S.

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KGSt-Report; 2009, 1