Menschenrechtliche Verpflichtungen bei der Unterbringung und Versorgung von Flüchtlingen.
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DE
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Bonn
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EDOC
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Zusammenfassung
Deutschland ist nach internationalem Flüchtlingsrecht und den Menschenrechten dazu verpflichtet, menschenrechtskonforme Aufnahmebedingungen für Asylsuchende sicherzustellen. Die Realität sieht häufig anders aus, auch die Gesundheitsversorgung der Menschen, die hier Schutz suchen, ist unzureichend. Länder, Kommunen und der Bund müssen dringend erforderliche und geeignete Schritte unternehmen, um ihren menschenrechtlichen Handlungspflichten nachzukommen.
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