Die materiell-rechtlichen Voraussetzungen für den Erlaß von Satzungen nach § 34 Abs. 2 und 2a BBauG.

Dyong, Hartmut
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1982

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IRB: Z 1243
SEBI: Zs 3022-4

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Liegt ein im Zusammenhang bebauter Ortsteil vor, so kann dieser durch Satzung festgelegt werden. Zusätzlich können auch Außenbereichsgrundstücke einbezogen werden, soweit sie den im Zusammenhang bebauten Ortsteil abrunden. Diese nach § 34 II BBauG gegebene Möglichkeit gilt für jedes Baugebiet und verstärkt sich, wenn ein Wohnbereich mit besonderer Siedlungsstruktur gegeben ist. Lediglich durch den Hinweis in Absatz 2 a auf das Vorliegen einer besonderen Wohnsiedlungsstruktur ergibt sich, dass eine gewisse Verfestigung der Bebauung bereits eingetreten sein muss. rh

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Zeitschrift für deutsches und internationales Baurecht (ZfBR) 5(1982)Nr.3, S.109-112, Lit.

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