Die Mitbenutzung von Grundstücken durch Betriebe und Einrichtungen des Straßenwesens und die sich dabei ergebenden Rechtsfragen.
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Zusammenfassung
Durch die Rechtsvorschriften der Verordnung zur Gewährleistung von Ordnung und Sicherheit in der Umgebung von Verkehrsanlagen vom 12. Dez. 1978 (Verkehrsanlagen-VO) wird die Mitbenutzung von Grundstücken durch Betriebe und Einrichtungen des Straßenwesens auf partnerschaftlicher Basis durch Abschluss eines Mitbenutzungsvertrages geregelt. Auf den Gegenstand der Mitbenutzung, auf den Abschluss des Vertrages, seinen Inhalt und seine Form sowie eine mögliche Änderung, Aufhebung und die eventuell als Folge erforderliche Kündigung bestehender Verträge wird eingegangen. fr
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Recht, Verkehr, Verkehrsanlage, Verordnung, Grundstück, Mitbenutzungsvertrag, Straße, Rechtsträger, Verkehrsbetrieb, Erlass, Verordnung, Entschädigung
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Straße 22(1982)Nr.2, S.58-62
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Recht, Verkehr, Verkehrsanlage, Verordnung, Grundstück, Mitbenutzungsvertrag, Straße, Rechtsträger, Verkehrsbetrieb, Erlass, Verordnung, Entschädigung