Amtshaftung für Altlasten auf Baugrundstück.

Otto, Franz
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1994

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DE

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0027-2957

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IRB: Z 836
BBR: Z 372

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Abstract

Der Schutzzweck der bei der Überplanung von Altlastenflächen wahrzunehmenden Amtspflichten ist von der Rechtsprechung dahin bestimmt, daß durch die Ausweisung von Flächen für die Wohnbebauung bei dem Bürger das Vertrauen erweckt wird, daß keine Flächen im Plangebiet mit Schadstoffen belastet sind, die für die Wohnbebauung Gefahren hervorrufen können. Somit besteht eine unmittelbare Beziehung zur Gesundheitsgefährdung, nicht aber zu eventuellen Vermögenseinbußen, die durch eine Falsch-Einschätzung der Bodenbelastung außerhalb des gesundheitsgefährdenden Bereichs bedingt sind.

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Müll und Abfall

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Nr.12

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S.838

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