Das Stufenmodell der Bindungsfürsorge.
Bundesanzeiger
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Bundesanzeiger
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DE
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Köln
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1861-6631
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ZLB: 4-Zs 526
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Abstract
In familiengerichtlichen Beweisbeschlüssen mit sorge- und/oder umgangsrechtlichen Fragestellungen wird regelmäßig auf das Kriterium der Bindungstoleranz hingewiesen, die es bei den zu begutachtenden Personen (Elternteile, Pflegeeltern u.a.) neben den weiteren Prüfkriterien Erziehungs- und Förderungskompetenz, den Bindungen des Kindes zu den Familienmitgliedern, dem Kindeswillen, dem Kontinuitätsprinzip und der elterlichen Kooperationsfähigkeit und -bereitschaft zu prüfen gilt. Der Beitrag unternimmt den Versuch, die Eigenschaft "Bindungstoleranz" in ein Erklärungsmodell einzubinden und den neuen Begriff der "Bindungsfürsorge" zu definieren.
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ZKJ - Zeitschrift für Kindschaftsrecht und Jugendhilfe
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Nr. 6
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S. 228-231