§ 2 Abs. 2 Satz 2 MHG. Rechtsentscheid des BGH v. 21.4.1982 - VIII ARZ 2/82.

Keine Vorschau verfügbar

Datum

1983

item.page.journal-title

item.page.journal-issn

item.page.volume-title

Herausgeber

Sprache (Orlis.pc)

ZZ

Erscheinungsort

Sprache

ISSN

ZDB-ID

Standort

IRB: Z 1039
SEBI: Zs 818-4

Dokumenttyp (zusätzl.)

Autor:innen

Zusammenfassung

Der Zweck des Gesetzes erfordert es nicht, dass die öffentliche Bestellung oder Vereidigung ausdrücklich für die Mietzinsbewertung erfolgt ist. Auch ein Sachverständiger, der für Grundstücks- und Gebäudeschätzungen öffentlich bestellt oder vereidigt ist, verfügt über die notwendige Sachkunde, um beim Mieter keine begründeten Zweifel an seiner Eignung für die Mietpreisbewertung aufkommen zu lassen. Gerade die Feststellung von Mietpreisen gehört im Rahmen seiner Tätigkeit als Gebäudeschätzer zu seinen Obliegenheiten, nämlich bei der Feststellung des Ertragwertes. rh

item.page.description

Zeitschrift

Ausgabe

Erscheinungsvermerk/Umfang

Zeitschrift für Miet- und Raumrecht 35(1982)Nr.11, S.340-341, Lit.

Seiten

Zitierform

Freie Schlagworte

Deskriptor(en)

Serie/Report Nr.

Sammlungen