Sechzig Jahre Bayerische Verfassung - empfiehlt sich eine Revision?

Boorberg
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Boorberg

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München

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0522-5337

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ZLB: 4-Zs 987

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Abstract

Gegenstand der Überlegungen ist die Frage, ob, in welchen Bereichen und in welchem Umfang die Bayerische Verfassung, die im Jahr 2006 ihren 60. Geburtstag feiert, revisionsbedürftig ist. Während eine General- oder Totalrevision nach wie vor nicht zu empfehlen ist, dürfte einer systematischen Prüfung punktueller Änderungen näher zu treten sein. Die Bayerische Verfassung sollte - ohne ihre textliche, geschichtliche und normative Identität zu verlieren - das Maß an Modernisierung und Aktualisierung erfahren, das zu Beginn des 21. Jahrhunderts notwendig erscheint. Dazu ist nicht nur manche sprachliche Überarbeitung und redaktionelle Klarstellung angezeigt. Es gilt auch, obsolete Verfassungsbestimmungen zu streichen sowie einige materielle Änderungen und Ergänzungen des Verfassungstextes vorzunehmen. Bei alledem ist mit Behutsamkeit und Respekt vor dem Verfassungstext vorzugehen. difu

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Bayerische Verwaltungsblätter

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Nr. 1

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S. 1-14

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