Bürokratieabbaugesetz I NRW. Seminar NW07216, Mittwoch, 13. Juni 2007 Dortmund.

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ZLB: 4-2007/1796

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Das erste Gesetz zum Bürokratieabbau (März 07) Nordrhein-Westfalens ist Bestandteil des Gesamtkonzepts Bürokratieabbau, den die Landesregierung auf den Weg brachte. Diese Initiative steht im Zusammenhang mit gemeinschaftsrechtlichen und bundesrechtlichen Bestrebungen zur Deregulierung, zur Ermittlung von Bürokratiekosten und zur Verbesserung der normativen Grundlagen. Ziel ist es, Belastungen von Bürgern und Unternehmen durch bürokratische Vorschriften und Verfahren zu reduzieren. Das Instrumentarium reicht von einem Verzicht auf bestehende Genehmigungs- und Zustimmungserfordernisse über den Abbau von Doppelzuständigkeiten bis zur Straffung von Rechtsschutzverfahren durch den Wegfall des Widerspruchsverfahrens. Die überwiegende Zahl der durch das Bürokratieabbaugesetz I getroffenen Regelungen geht zurück auf das Gesetz zum Bürokratieabbau in der Modellregion Ostwestfalen-Lippe (OWL) vom 16.03.04. Dem Erprobungscharakter des Bürokratieabbaugesetzes OWL entsprechend war seine Geltungsdauer auf drei Jahre begrenzt. Die daraus resultierenden Innovationsvorschläge zur Entbürokratisierung sollten, soweit sie als erfolgreich anzusehen sein sollten, nach Abschluss der Modellphase landesweit in Dauerrecht übernommen werden. sg/difu

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72 S.

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Vhw Seminare; NW072167