Das Sozialstaatsprinzip zwischen Verfassung und Politik.
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1985
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SEBI: 88/151
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Zusammenfassung
Als Ersatz für detaillierte Verfassungsbestimmungen über soziale Lebensordnungen einigte sich der Parlamentarische Rat auf die Verankerung eines Sozialstaatsprinzips im Grundgesetz.Durch diesen Kompromiß sollte die Ausgestaltung und Weiterentwicklung des Sozialstaats der zukünftigen Entwicklung der Bundesrepublik Deutschland, insbesondere durch den einfachen Gesetzgeber, überlassen bleiben.Der Verfasser gibt einen Überblick über die Entwicklung des Sozialstaatsgedankens bis zu seiner Verankerung im Grundgesetz und stellt die verschiedenen Interpretationen in der Staatslehre und Rechtsprechung in der Folgezeit dar.Nach der herrschenden Meinung sind alle Staatsaufgaben von einiger gesellschaftlicher Relevanz auch Sozialstaats-Aufgaben.In der Arbeit wird als eigener Ansatz eine Aufteilung des Sozialstaatsprinzips in den sog.Garantie- und einen Entwicklungsbereich vorgenommen.Während zu den Aufgaben des Garantiebereichs die Sicherung des Existenzminimums, die Hilfe in besonderen Lebenslagen etc. gehören, fallen in den Entwicklungsbereich alle Aufgaben, zu deren Erfüllung die Entwicklungsfunktion des Sozialstaatsprinzips den Gesetzgeber im Rahmen seines Ermessensspielraums verpflichtet. chb/difu
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Würzburg: (1985), XLVII, 289 S., Tab.; Lit.(jur.Diss.; Würzburg 1986)