Besiedlung und Flächennutzung nach Planungsräumen unter besonderer Berücksichtigung des ländlichen Raums.

Maag, Gerhard
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1986

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SEBI: Zs 3149-4
BBR: St B-W Mh
IRB: Z 1125

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Zusammenfassung

Der Landesentwicklungsplan 1983, der das raumordnerische Leitbild und die allgemeinen Grundsätze zur Gestaltung der räumlichen Entwicklung in Baden-Württemberg festlegt, strebt eine räumliche Ordnung an, die eine leistungsfähige Wirtschaftsstruktur mit ihren steigenden Standortanforderungen entwickeln, die Sicherung der ökologischen Leistungs- und Regenerationsfähigkeit des Naturhaushalts, die Steigerung der Leistungsfähigkeit der Freiräume und eine dezentralisierte Siedlungsstruktur gewährleisten soll. Die Untersuchung verdeutlicht, dass im Zeitraum 1981 bis 1985 ein Rückgang der Landwirtschaftsfläche in den Gemeinden der verdichteten Regionen mit Ausnahme zweier strukturschwacher Gebiete zu verzeichnen ist. Der Siedlungsflächenzuwachs in den Verdichtungsräumen nahm weiter zu, sodass deren Tragfähigkeit in den Stadtkreisen und einzelnen Gemeinden einer Belastungshöchstgrenze zustrebt (Beispiele Mannheim und Stuttgart). Entsprechend dem Landesentwicklungsplan sollten die Wohn-, Arbeits- und Versorgungsmöglichkeiten im ländlichen Raum weiter ausgebaut werden, um so u.a. einer Abwanderung entgegenzuwirken. (roe)

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Baden-Württemberg in Wort und Zahl, Stuttgart 34(1986), Nr.9, S.359-369, Abb.;Tab.

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