Rechtsprobleme des baurechtlichen Vorbescheids.

E. Schmidt
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E. Schmidt

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Berlin

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ZLB: 94/2164

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S

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Abstract

Der baurechtliche Vorbescheid, in den Landesbauordnungen geregelt, entscheidet vor der abschließenden Baugenehmigung über das Vorliegen einzelner Genehmigungsvoraussetzungen. Er entfaltet Bindungs-, aber keine Gestattungswirkung, d. h. er ist für die Behörde bindend, gestattet aber dem Bauherrn nicht den Baubeginn. Im Gegensatz zum Atom- und Immissionsschutzrecht hat der Vorbescheid auch praktisch eine bedeutende Rolle; er läßt in der Häufigkeit der gestuften Entscheidungen z. B. die Teilgenehmigung weit hinter sich. Den Schwerpunkt der Arbeit bildet die Erörterung der Bindungswirkung, insbesondere unter dem Gesichtspunkt des Nachbarrechtsschutzes, und der Aufhebbarkeit des Vorbescheides. Für diese und andere Fragen wurden Rechtsprechung und Literatur vor allem im Hinblick darauf ausgewertet, einen Beitrag zur Lösung der mit dem Vorbescheid in der Praxis verbundenen Probleme zu leisten. Ein Schlußkapitel erörtert die neueste Rechtsprechung von Anfang 1991 bis März 1993. lil/difu

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XII, 324 S.

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Baurecht und Bautechnik; 6