Rauschmittel im Straßenverkehr. Eine Untersuchung über Medikamente als Rauschmittel im Sinne der §§ 315 c, 316 StGB.
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SEBI: 91/525
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Die Untersuchung behandelt Medikamente als Rauschmittel im Sinne der Pargr.Pargr. 315c, 316 Strafgesetzbuch (StGB) als "andere berauschende Mittel" im Straßenverkehr.Dies gewinnt um so mehr an Bedeutung, als 25-30Proz. aller ermittelten Kraftfahrer neben Alkohol auch Medikamente eingenommen hatten.Nach einer Darstellung der Wirkungen von Rauschmitteln (Alkohol, Drogen) definiert die Autorin Rauschmittel als zentralwirksame Substanzen, die die Reaktionszeit verlängern und gleichzeitig die Risikobereitschaft erhöhen, und untersucht danach systematisch die 1000 meistverordneten Pharmaka auf ihre Wirkung als Rauschmittel hin, von denen fast 40Proz. als solche bezeichnet werden können.Die Verfasserin fordert eine Neuformulierung des Begriffs der "berauschenden Mittel" in den Pargr.Pargr. 315c, 316 StGB für eine künftige Rechtssicherheit und Rechtsklarheit.Die Studie enthält umfangreiche Arzneimitteltabellen und -register. rebo/difu
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Strafrecht, Rauschmittel, Medikament, Medizin, Pharmazie, Arzneimittel, Alkohol, Droge, Fahrverhalten, Verkehrssicherheit, Gesundheitswesen, Sozialverhalten, Individualverkehr, Verkehr, Straßenverkehr
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Marburg: N.G.Elwert (1990), XXV, 362 S., Abb.; Tab.; Lit.; Reg.(jur.Diss.; Marburg 1989)
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Strafrecht, Rauschmittel, Medikament, Medizin, Pharmazie, Arzneimittel, Alkohol, Droge, Fahrverhalten, Verkehrssicherheit, Gesundheitswesen, Sozialverhalten, Individualverkehr, Verkehr, Straßenverkehr
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Kriminalwissenschaftliche Studien; 9