Kostenpflicht für Polizeieinsätze bei Fehlalarm.
Kohlhammer
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Kohlhammer
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DE
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Stuttgart
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0029-859X
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ZLB: R 622 ZB 1139
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Abstract
Aktiviert sich in Abwesenheit von Hauseigentümern, Eignern eines Grundstücks oder von Autobesitzern die installierte Alarmanlage, findet die hierauf gerufene Polizei aber weder Einbrecher noch Einbruchspuren vor, folgt auf die Freude des Inhabers, dass nichts passiert ist, nicht selten der Ärger über einen Gebührenbescheid. Denn zahlreiche Bundesländer bürden den Betroffenen Gebühren in zwei- bis dreistelliger Höhe auf. Die Rechtsprechung hält das für verfassungsgemäß und sehr vereinzelte Klagen hiergegen regelhaft für unbegründet. Privatpersonen wie Unternehmen scheuen oft den Aufwand, sich juristisch zu wehren, und zahlen widerwillig. Der nachfolgende Beitrag gibt einen Überblick über die Rechtsprechung und zeigt auf, in welchen Konstellationen ein Nachdenken über ein juristisches Vorgehen gegen einen Gebührenbescheid lohnt.
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Die Öffentliche Verwaltung : DÖV; Zeitschrift für öffentliches Recht und Verwaltungswissenschaft
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Nr. 5
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S. 193-196