Streit ums Eigentum. Für die Verwertung der Verpackungsabfälle ist ein Wettbewerb unter Beachtung ökologischer und ökonomischer Parameter zu fordern.

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Berlin

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1868-9531

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ZLB: Kws 280 ZB 1571
IRB: Z 1853

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Abstract

Über das Eigentum an den Verpackungsabfällen wird vor allem zwischen den kommunalen und privaten Entsorgern einerseits und den dualen Systemen andererseits kontrovers diskutiert. Soll der Inhalt der gelben Tonne dem Systembetreiber oder den kommunalen oder privaten Entsorgern, Sortierern und Verwertern gehören? Die Fragestellung muss jedoch erweitert werden, denn die Bürgerinnen und Bürger erwerben mit der Ware auch das Eigentum an der Verpackung, für deren Entsorgung schon beim Einkauf im Voraus bezahlt wurde. Damit stellt sich die berechtigte Frage, ob ihnen dadurch auch ein möglicher Erlös aus der Verpackungsabfallverwertung zusteht. Beispielsweise könnte der Erlös dazu verwendet werden, die Gebühren für die Restabfallentsorgung zu reduzieren. Dieses Modell würde jedoch nur funktionieren, wenn die Verantwortung für die Verpackungsverordnung wieder bei den öffentlich-rechtlichen Entsorgern beziehungsweise bei den von ihnen damit beauftragten Unternehmen läge.

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S. 51-53

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