Die alten- und behindertengerechte Wohnung. Was bietet das Förderungs- und Mietpreisrecht?
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IRB: Z 877
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Zusammenfassung
Besonders wichtig ist gutes Wohnen für den älteren und den behinderten Menschen. Wir unterscheiden zwischen behindertenfreundlichen und behindertengerechten Wohnungen. Alle öffentlich geförderten Neubauwohnungen in Bayern sollen behindertenfreundlich entstehen in Zukunft, während schwer behinderte Menschen nur in einer behindertengerechten Wohnung leben können. Diese muss den weiterreichenden Planungsnormen genügen, die in DIN 18025, Bl. 1 u. 2 festgelegt sind. Für ältere Menschen sind im wesentlichen kleine Wohnungen geeignet, die im Erdgeschoss liegen oder per Aufzug erreichbar sind und evtl. mehr Haltegriffe und eine Notrufanlage benötigen. Zur Zeit wird DIN 18025 überarbeitet und künftige Änderungen an Modellbaumaßnahmen erprobt. Es wird auf die Förderung von Wohnungen für Behinderte und ältere Menschen eingegangen. Weiter wird über förderungsfähige Wohnflächen und diesbezügliche Einkommensgrenzen, das Wohngeld und die Vergabe von Sozialmietwohnungen referiert. (hg)
Beschreibung
Schlagwörter
Wohnform, Altenwohnung, Behindertenwohnung, Wohnungsbauförderung, Mietrecht, Wohnbevölkerung, Alter Mensch, Wohnfläche, Einkommen, Vergabe, Sozialwohnung, Wohnungspolitik, Planungsnorm, Wohngeld, Recht, Wohnung
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Zeitschrift für das gemeinnützige Wohnungswesen in Bayern, München 80(1990), Nr.11, S.565-567
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Wohnform, Altenwohnung, Behindertenwohnung, Wohnungsbauförderung, Mietrecht, Wohnbevölkerung, Alter Mensch, Wohnfläche, Einkommen, Vergabe, Sozialwohnung, Wohnungspolitik, Planungsnorm, Wohngeld, Recht, Wohnung