Unzulängliche Mitwirkung des Auftraggebers beim Bau- und Architektenvertrag.
Beck
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Beck
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DE
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München
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1439-6351
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ZLB: Zs 6672
BBR: Z 558
BBR: Z 558
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Abstract
Die Vertragsdurchführung im Bau- und Architektenbereich kann zur Hängepartie werden, weil der Auftraggeber seinen Mitwirkungsverpflichtungen nicht mehr nachkommt. Denkbar sind mehrere Konstellationen, die im Folgenden näher untersucht werden. Nach Darlegung der rechtlichen Ausgangslage geht es um die Rechte des Auftragnehmers und schließlich um die einem Flexibilitätsinteresse des Auftraggebers entgegenkommenden Vertragsgestaltungen. difu
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Neue Zeitschrift für Baurecht und Vergaberecht
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Nr. 3
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S. 153-160