Die Teilungserklärung als entscheidendes Kriterium für die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer und die Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums.

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IRB: Z 877

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Zusammenfassung

Neben der wirksamen Arbeit des Verwalters muß die wirksame Kommunikation und Zusammenarbeit der Wohnungseigentümergemeinschaft stehen. Die Teilungserklärung nach dem WEG begründet hierfür das Recht und stellt die Rahmenordnung dar. Aus dieser Bedeutung leitet sich die Notwendigkeit ab, die Teilungserklärung mit aller möglichen Sorgfalt aufzustellen und sich mit den späteren Auswirkungen für die Eigentümergemeinschaft auseinanderzusetzen.

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Wohnungseigentumsgesetz, Teilungserklärung, Wohnungseigentum, Wohnungswesen, Recht

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Zeitschrift für das gemeinnützige Wohnungswesen in Bayern, München 67 (1977), Nr. 2, S. 59-69, Lit.

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Wohnungseigentumsgesetz, Teilungserklärung, Wohnungseigentum, Wohnungswesen, Recht

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