Zukunftsaufgaben des für die Stadtplanung bedeutsamen Rechts.
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SEBI: 91/2504
BBR: A 11 133
BBR: A 11 133
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Zusammenfassung
Der Verf. zeigt Wege auf, wie neue Forderungen des geltenden Stadtplanungsrechts umgesetzt werden können. Dazu gehören die stärkere Berücksichtigung des Umweltschutzes, Mithilfe der Umwelverträglichkeitsprüfung für die Bauleitplanung, und mit der Erweiterung der Baunutzungsverordnung zur Bodennutzungsverordnung lassen sich die Forderungen des Stadtplanungsrechts verwirklichen. Aus der Notwendigkeit, mit Grund und Boden schonend und sparsam umzugehen, müssen brachliegende Gewerbe-, Idustrie- und Verkehrsflächen wiedernutzbar gemacht werden. Dafür müssen zu dem geltenden Stadtplanungsrecht die Regelungen in den Umweltschutz- und Fachgesetzen zur Ergänzung herangezogen werden. Besonderer Berücksichtigung bedarf es beim Bundesimmissionsschutzrecht, dem Bundes- und Landesnaturschutzrecht und dem Landesdenkmalschutzrecht. Die Gesetzes- und Verordnungsvorschriften der verschiedenen Umweltfachgesetze und das Stadtplanungsrecht müssen zukünftig stärker aufeinander abgestimmt werden. - GM.
Beschreibung
Schlagwörter
Stadtplanung, Städtebaurecht, Umweltschutzrecht, Bauleitplanung, Umweltverträglichkeitsprüfung, Baunutzungsverordnung, Bodenschutz, Flächenrecycling, Recht, Planungsrecht
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In: Zukunftsaufgaben der Stadtplanung.Hrsg.: T.Sieverts., Düsseldorf:(1990), S.169-206, Lit.
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Stadtplanung, Städtebaurecht, Umweltschutzrecht, Bauleitplanung, Umweltverträglichkeitsprüfung, Baunutzungsverordnung, Bodenschutz, Flächenrecycling, Recht, Planungsrecht