Eine Verstetigung der Nachfrage nach Wohneigentum kann nur durch ein gesichertes und finanziell spürbar entlastendes Steuer- und Förderungsrecht erreicht werden.

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IRB: Z 464
BBR: Z 481

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Die Förderung und Verstetigung der Nachfrage nach Wohneigentum muss unter zwei Gesichtspunkten gesehen werden. Um mittleren Einkommensschichten, wie auch jungen Familien, den Zugang zum Wohneigentum zu ermöglichen, muss eine längerfristige Förderung mit exakt vorauszuberechnenden Beträgen erfolgen. Sie sollte dem Selbstnutzer eine Entlastung von 600 bis 800 DM im Monat bringen. Für die Nachfrage nach Wohneigentum im Bereich der Kapitalanlage ist ein möglichst niedriges Zinsniveau anzustreben, die nachhaltige und kostendeckende Vermietbarkeit sicherzustellen, die Wertbeständigkeit und die Chance auf Wertzuwachs zu sichern ebenso wie eine angemessene Kapitalrendite nach Steuern und Abgaben. (hg)

Beschreibung

Schlagwörter

Wohneigentum, Besteuerung, Steuerrecht, Steuerbegünstigung, Wohnungsbauförderung, Kapitalmarkt, Wohneigentumsbildung, Wohneigentumsförderung, Politik, Wohnungsbau, Recht, Wohnung

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Die freie Wohnungswirtschaft, Bonn 39(1985), Nr.5, S.112-113

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Wohneigentum, Besteuerung, Steuerrecht, Steuerbegünstigung, Wohnungsbauförderung, Kapitalmarkt, Wohneigentumsbildung, Wohneigentumsförderung, Politik, Wohnungsbau, Recht, Wohnung

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