Denkmalpflege in der Gemeinde.

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SEBI: 90/667

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Ein bedeutender Anteil des baulichen Erbes unseres Landes befindet sich in der politischen Obhut der Gemeinden. Die Erhaltung der traditionellen ländlichen Architektur vollzieht sich mit Zusammenwirken von Denkmalpflegern, Planern, Hausbesitzern, Architekten, Handwerkern und Behörden. Staat und Gemeinden können sich bei der Durchsetzung öffentlicher Interessen oft nur auf beschränkte gesetzliche und bescheidene finanzielle Mittel abstützen. Im Rahmen einer Fachtagung, die gemeinsam von der Schweizerischen Informationsstelle für Kulturgüter-Erhaltung (NIKE) und dem Schweizerischen Freilichtmuseum Ballenberg veranstaltet wurde, fand ein lebhafter Dialog zwischen Vertretern der verschiedenen Interessengruppen statt. In Referaten, grundsätzlichen Beiträgen und engagierten Diskussionsvoten wurde versucht, den traditionellen Vorstellungen von Denkmalpflege und Raumplanung neue Akzente zu verleihen. difu

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Gemeinde, Ländlicher Raum, Dorferneuerung, Denkmalpflege, Sozialwandel, Kulturlandschaft, Historisches Gebäude, Gesetzgebung, Recht, Denkmalschutz

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Bern: Haupt (1989), 48 S., Abb.; Lit.

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Gemeinde, Ländlicher Raum, Dorferneuerung, Denkmalpflege, Sozialwandel, Kulturlandschaft, Historisches Gebäude, Gesetzgebung, Recht, Denkmalschutz

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Wissenschaftliche Schriften; 2