Rechtliche Grenzen der Flexibilisierung der Hilfe zur Erziehung.
Luchterhand
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Datum
2011
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Herausgeber
Luchterhand
Sprache (Orlis.pc)
DE
Erscheinungsort
Neuwied
Sprache
ISSN
0022-5940
ZDB-ID
Standort
Dokumenttyp
Dokumenttyp (zusätzl.)
Autor:innen
Zusammenfassung
Alle pädagogischen oder betriebswirtschaftlichen Konzepte der Jugendhilfe (z.B. Flexibilisierung, Sozialraumbezug, Neue Steuerung usw.) sind dem Grundsatz der Gesetzmäßigkeit der Verwaltung (Art. 20, 28 GG) unterworfen. Das bedeutet, dass das Handeln der Verwaltung nicht gegen ein Gesetz verstoßen, aber auch nicht ohne ein Gesetz erfolgen darf. Ein Verstoß gegen den Grundsatz der Gesetzmäßigkeit der Verwaltung macht das Verwaltungshandeln rechtswidrig mit der Folge der Aufhebbarkeit durch das Verwaltungsgericht. Das Konzept der Flexibilisierung der Hilfe ist deshalb nur soweit brauchbar, als es nicht gegen gesetzliche Vorgaben verstößt. Das wird in dem Beitrag dargestellt.
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Schlagwörter
Zeitschrift
Jugendhilfe
Ausgabe
Nr. 3
Erscheinungsvermerk/Umfang
Seiten
S. 169-173