Rechtliche Grenzen der Flexibilisierung der Hilfe zur Erziehung.

Luchterhand
Lade...
Vorschaubild

Datum

Zeitschriftentitel

ISSN der Zeitschrift

Bandtitel

Herausgeber

Luchterhand

Sprache (Orlis.pc)

DE

Erscheinungsort

Neuwied

Sprache

ISSN

0022-5940

ZDB-ID

Standort

Dokumenttyp (zusätzl.)

Zusammenfassung

Alle pädagogischen oder betriebswirtschaftlichen Konzepte der Jugendhilfe (z.B. Flexibilisierung, Sozialraumbezug, Neue Steuerung usw.) sind dem Grundsatz der Gesetzmäßigkeit der Verwaltung (Art. 20, 28 GG) unterworfen. Das bedeutet, dass das Handeln der Verwaltung nicht gegen ein Gesetz verstoßen, aber auch nicht ohne ein Gesetz erfolgen darf. Ein Verstoß gegen den Grundsatz der Gesetzmäßigkeit der Verwaltung macht das Verwaltungshandeln rechtswidrig mit der Folge der Aufhebbarkeit durch das Verwaltungsgericht. Das Konzept der Flexibilisierung der Hilfe ist deshalb nur soweit brauchbar, als es nicht gegen gesetzliche Vorgaben verstößt. Das wird in dem Beitrag dargestellt.

Beschreibung

Schlagwörter

Zeitschrift

Jugendhilfe

Ausgabe

Nr. 3

item.page.dc-source

Seiten

S. 169-173

Zitierform

item.page.dc-subject

item.page.dc-relation-ispartofseries