Die Liegenschaftsgewinnsteuer im Kanton Wallis.
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1971
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SEBI: 76/1880
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Zusammenfassung
Die walliserische Steuer auf die Liegenschaftsgewinne, auch als Grundstücksgewinnsteuer bezeichnet, ist eine Wertzuwachssteuer, die auf den Reingewinn anläßlich einer Veräußerung eines Grundstückes erhoben wird. Sie hat ihre rechtliche Grundlage im Finanzgesetz von 1960. Die Studie gibt einen Überblick über das Wesen und die rechtliche Ausgestaltung dieser Grundstücksgewinnsteuer im Kanton Wallis. Erfaßt werden vor allem die Objekte der Grundstücksgewinnsteuer sowie ihre Bemessungsgrundlagen in rechtlicher Hinsicht, ferner die subjektive Steuerpflichtigkeit sowie das formelle Steuerrecht (Veranlagungsverfahren, Rechtsmittelverfahren, der Steuerbezug und die Steuerverteilung).
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Zürich: Juris (1971), 178 S., Lit.(jur.Diss.; Fribourg 1971)