Erschließungsrecht - Heilung fehlerhafter Bescheide durch eine nachträgliche Beitragssatzung ohne Rückwirkungsanordnung. §§ 131 Abs. 2 und 3, 133 Abs. 2, 135 Abs. 1 BBauG. BVerwG, Urteil v. 25.11.1981 - Az. 8 C 14.81 - Bayerischer VGH.
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1983
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IRB: Z 852
SEBI: Zs 2241
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Zusammenfassung
Im Erschließungsbeitragsrecht unterliegt ein Beitragsbescheid nicht der gerichtlichen Aufhebung, wenn er im Zeitpunkt der abschließenden mündlichen Verhandlung der letzten Tatsacheninstanz rechtmäßig ist. Auch das Inkrafttreten einer Satzung ohne Rückwirkungsanordnung kann bewirken, dass ein vorher erlassener, mangels Entstehens der Beitragspflicht zunächst rechtswidriger Beitragsbescheid rechtmäßig wird und deshalb nicht der Aufhebung unterliegt. Das Urteil stützt sich auf folgende §§: 125, 127, 133, und 135 BBauG. -y-
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Baurecht 13(1982)Nr.5, S.461-464, Lit.