Die Rechtsgrundlagen vertraglich begründeter Gemeinschaftseinrichtungen, dargestellt in ihrem systematischen Zusammenhang mit der Struktur des Bundesstaates.
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SEBI: CP 121
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Zusammenfassung
Lange Zeit wurde das Problem länderrechtlicher Zusammenarbeit vernachlässigt, weil es nicht durch die Bundesverfassung angeordnet oder ausdrücklich zugelassen wurde sowie als unvermeidliches "Komplementär" separater Eigenstaatlichkeit gesehen wurde. Mit der Ausdehnung der rechtlichen Beziehungen zwischen den Ländern ist eine Auseinandersetzung mit den Rechtsgrundlagen dieser Verbindungen (Staatsverträge, Verwaltungsabkommen) unvermeidlich geworden, insbesondere deren Abfassung im Hinblick auf die unantastbare bundesstaatliche Ordnung. Es muß also geprüft werden, was eine Gemeinschaftseinrichtung im Rechtssinne ist und wie eine Gemeinschaftseinrichtung zwischen den Ländern rechtlich konstruiert sein muß. Dazu wird zunächst auf die Rechtsnatur der Länder sowie auf den Begriff des Bundesstaates eingegangen, um zu klären, ob der Bund eine ausschließliche oder lediglich konkurrierende Kompetenz bei der Erfüllung länderrechtlicher Gemeinschaftseinrichtungen hat, bevor auf Fragen der Rechtsnatur und der Rechtsgrundlage der Gemeinschaftseinrichtung in ihrem systematischen Zusammenhang mit der Struktur des Bundesstaates eingegangen wird. kp/difu
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Vertrag, Gemeinschaftseinrichtung, Bundesstaat, Bundesland, Föderalismus, Kompetenz, Verfassungsrecht, Recht, Allgemein
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Kiel: Selbstverlag (1966), 193 S., Lit.(jur.Diss.; Kiel 1966)
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Vertrag, Gemeinschaftseinrichtung, Bundesstaat, Bundesland, Föderalismus, Kompetenz, Verfassungsrecht, Recht, Allgemein