Erschließungsbeiträge für Grünflächen.

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IRB: Z 889
SEBI: Zs 359-4

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Zusammenfassung

Der Autor setzt sich mit Urteilen des BVerwG auseinander, das entschieden hat , dass auch Grünflächen unter bestimmten Voraussetzungen sowohl zu den gemäß § 131 I BBauG erschlossenen, in die Oberverteilung des beitragsfähigen Erschließungsaufwands einzubeziehenden Grundstücke gehören, als auch gemäß § 133 I BBauG der Beitragspflicht unterliegen. Dem hält der Autor entgegen, dass, soweit eine Grünfläche nur begrünt werden darf, diese Festsetzung ihre Freihaltung von baulicher und gewerblicher Nutzung impliziert. Lediglich in den Fällen, in denen für Grünflächen einzelne bauliche oder gewerbliche Anlagen zugelassen sind, gilt diese Regel nicht; die Flächen sind dann im Umfang der baulichen oder gewerblichen Nutzbarkeit beitragspflichtig. rh

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Recht, Bundesbaugesetz, Erschließungsrecht, Erschließungsbeitrag, Grünfläche, Landschaftsschutzgebiet, Nutzung

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Neue Juristische Wochenschrift (NJW) 34(1981)Nr.27, S.1424-1425, Lit.

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Recht, Bundesbaugesetz, Erschließungsrecht, Erschließungsbeitrag, Grünfläche, Landschaftsschutzgebiet, Nutzung

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