Die atomverwaltungsrechtliche Problematik der Kompaktlagerung abgebrannter Brennelemente.
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1985
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SEBI: 88/150
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Zusammenfassung
Die nukleare Entsorgung ist zu einer Schlüsselfrage für die weitere friedliche Nutzung der Kernenergie geworden. Bis zum gegenwärtigen Zeitpunkt ist keine der zur Entsorgung der Kernkraftwerke erforderlichen Anlagen in Betrieb genommen worden. In dieser bedrängenden Situation kommt der anlageninternen Lagerung abgebrannter Brennelemente, die nicht entsorgt werden können, eine zusehends bedeutsamere Funktion zu. Gegen ihre atomrechtliche Zulässigkeit wurden in jüngster Zeit erhebliche Bedenken erhoben, wodurch die Kompaktlagerung (Zwischenlagerung) in das Spannungsfeld vehementer Auseinandersetzungen gerückt ist. Gegenstand der Kontroverse sind nicht allein Rechtsprobleme, die in der Eigenart dieser Lagerform begründet sind. Ihre Einordnung in die innere Systematik des Atomgesetzes wirft darüberhinaus erhebliche Zweifelsfragen auf, die bei der Interpretation des atomrechtlichen Genehmigungsverfahrens entstehen. chb/difu
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Würzburg: (1985), XXVII, 181 S., Lit.(jur.Diss.; Würzburg 1986)