Die elektronische Auktion nach § 101 IV 1 GWB - Rückkehr des Lizitationsverfahrens?

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München

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1439-6351

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ZLB: ZS 6672

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RE

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Abstract

Mit dem am 24.4. 2009 in Kraft getretenen Gesetz zur Modernisierung des Vergaberechts (BGBl I 2009, 790) hat erstmals die so genannte elektronische Auktion Eingang in das öffentliche Auftragswesen gefunden. Dabei handelt es sich nach europäischer Lesart um eine Technik, die sich stark verbreiten wird und deshalb besonderen Vorschriften unterworfen werden muss. Die elektronische Auktion soll den öffentlichen Auftraggebern eine Beschaffungsvariante anbieten, mit deren Hilfe die Einkaufsprozesse gestrafft und mithin eine wirtschaftlichere Vergabe ermöglicht werden soll. Demgegenüber stehen jedoch Bedenken an der tatsächlichen Verwirklichung der gesetzgeberischen Ziele. insbesondere die Gefahr eines ruinösen Preiswettkampfs könnte in der Vergabepraxis virulent werden. Ähnliche Erfahrungen konnten bei der Vergabe von öffentlichen Arbeiten bereits in früheren Jahrhunderten festgestellt werden, als die so genannte Lizitation, das heißt die öffentliche Versteigerung von Aufträgen, im Mittelpunkt des Beschaffungswesens von Staat und Kommunen stand.

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Neue Zeitschrift für Baurecht und Vergaberecht

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Nr. 7

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S. 411-416

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