Die Direktvergabe öffentlicher Dienstleistungsaufträge im öffentlichen Personenverkehr unterhalb bestimmter Schwellenwerte nach der Verordnung (EG) Nr. 1370/2007.

E. Schmidt
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E. Schmidt

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DE

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Berlin

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0340-4536

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ZLB: 4-Zs 399
BBR: Z 545

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RE

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Abstract

Die Unterschwellendirektvergabe stellt aufgrund der großzügig bemessenen Schwellenwerte eine Direktvergabeoption dar, die aus Sicht der Aufgabenträger für nicht wenige Unternehmen einen gangbaren Vergabeweg darstellen kann. Insbesondere werden auch kleinere kommunale Unternehmen in Art. 5 Abs. 4 VO 1370/2007 eine mögliche Alternative zur Vergabe an einen internen Betreiber nach Art. 5 Abs. 2 VO 1370/2007 erblicken können. Vorteilhaft kann dabei der einfachere Nachweis der Vergabevoraussetzungen sein, da die Vorgaben des Art. 5 Abs. 4 VO 1370/2007 im Vergleich zu denen des Art. 5 Abs. 2 VO 1370/2007 weit weniger konturlos formuliert sind. Gleichwohl steckt auch hier "der Teufel im Detail"; etwa bei der Wertbestimmung des Auftrags oder der Bestimmung der relevanten Fahrzeuganzahl eines Unternehmens.

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Verkehr und Technik

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Nr. 6

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S. 223-226

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