Organisation des Jugendamtes - Erziehungshilfe des Elternhauses.

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KGST B 25/75

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Abstract

Der Bericht empfiehlt die Einrichtung eines besonderen Sozialdienstes ,,Erziehungshilfe außerhalb des Elternhauses'', arbeitsmäßig getrennt in Pflegekinderdienst, Adoptionsvermittlung und Erziehungshilfe in Einrichtungen. Bei der Aufgabenerfüllung bedarf es insbesondere einer Zusammenarbeit mit dem Allgemeinen Sozialdienst. Die Erziehungshilfe außerhalb des Elternhauses ist Aufgabe des Jugendamtes; die Aufgaben sollten zentral im Jugendamt wahrgenommen werden. Auch die Tätigkeit dieses besonderen Sozialdienstes sollte wirtschaftlich sein. Durch eine weitere Akzentuierung des Pflege- und Adoptivkinderdienstes und durch den Abbau anderer Hilfen in Heimen können erhebliche Kosten eingespart werden. Wegen der systematischen Einordnung dieses Berichtes und des methodischen Ansatzes wird auf den KGSt-Bericht Nr. 22/1974 Bezug genommen.

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Jugendamt, Erziehungshilfe, Sozialarbeit, Verwaltungsorganisation, Verwaltung

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Köln: (1975), 39 S.,

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Jugendamt, Erziehungshilfe, Sozialarbeit, Verwaltungsorganisation, Verwaltung

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KGSt-Bericht; 25/75