Die Kulturquote. Ein taugliches Instrument zur Sicherung der Iandesverfassungsrechtlichen Förderpflicht zugunsten der Kultur?

Heymann
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Heymann

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DE

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Köln

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0012-1363

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ZLB: R 620 ZB 7120
BBR: Z 121

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RE

Abstract

Kann die in vielen Landesverfassungen verankerte Pflicht auch von Kommunen zur Kulturförderung durch eine "Kulturquote" (= bestimmter für Kulturausgaben zu verwendender Anteil des Haushalts) konkretisiert werden? Eine solche Verpflichtung scheidet schon wegen der großen Unterschiede zwischen den betroffenen Kommunen aus. Als weiches Instrument kann eine solche Quote aber eingesetzt werden, etwa im Rahmen rechtsaufsichtlicher Nachfragen zur Erfüllung der verfassungsrechtlichen Förderpflicht oder als Voraussetzung landesseitiger Förderung. Sie kann auch mit Blick auf Haushaltssicherungskonzepte gesetzgeberisch abgesichert werden und so ein Minimum an Kulturförderung durch finanziell klamme Kommunen ermöglichen.

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Deutsches Verwaltungsblatt

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Nr. 7

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S. 406-413

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